(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Kauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen sowie Zubehör zwischen der Sell & Schepers GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Käufer“), soweit nicht im Einzelfall abweichend schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, er hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(1) Die Darstellung von Fahrzeugen auf der Internetseite des Verkäufers oder in sonstigen Medien stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer, ein Angebot abzugeben.
(2) Der Käufer ist an seine Bestellung zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, gebunden. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt oder die Lieferung ausführt.
(3) Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB).
(4) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf der vorherigen Zustimmung des Vertragspartners in Textform.
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeugs, spätestens jedoch acht Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige und der Rechnung, zur Zahlung fällig, sofern nicht Ratenzahlung oder Finanzierung gesondert vereinbart wurde.
(3) Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
(4) Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Für Verbraucher beträgt der Verzugszins fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB), für Unternehmer neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich festgesetzt und veröffentlicht (§ 247 BGB); die frühere Bezugnahme auf den „Diskontsatz der Deutschen Bundesbank“ ist mit Wirkung zum 1. Januar 1999 durch den Basiszinssatz ersetzt worden.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen; weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(1) Liefertermine und Lieferfristen werden in Textform vereinbart. Sie beginnen mit Vertragsschluss bzw. vollständiger Klärung aller technischen Ausführungsdetails.
(2) Wird ein verbindlicher Liefertermin überschritten, kommt der Verkäufer mit Ablauf des Termins in Verzug. Bei unverbindlichen Terminen kann der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten.
(3) Der Anspruch des Käufers auf Ersatz eines Verzugsschadens ist bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt (vgl. § 8).
(1) Der Käufer ist verpflichtet, das bereitgestellte Fahrzeug innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige zu prüfen und abzunehmen.
(2) Eine Probefahrt vor Abnahme ist auf ein übliches Maß (in der Regel bis 20 km) zu begrenzen.
(3) Verzögert der Käufer die Abnahme schuldhaft, kann der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen; ein pauschalierter Schadensersatz darf 15 % des vereinbarten Kaufpreises nicht übersteigen. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens vorbehalten (§ 309 Nr. 5 BGB).
(1) Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers.
(2) Gegenüber Unternehmern erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
(3) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist der Käufer nicht berechtigt, das Fahrzeug ohne Zustimmung des Verkäufers zu veräußern, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu informieren.
(4) Nimmt der Verkäufer das Fahrzeug im Falle eines Rücktritts wieder an sich, vergütet er dem Käufer dessen gewöhnlichen Verkaufswert im Zeitpunkt der Rücknahme, abzüglich angemessener Verwertungskosten.
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre ab Übergabe (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB); sie kann gegenüber Verbrauchern nicht wirksam verkürzt werden. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Übergabe.
Die Gewährleistungsfrist kann gegenüber Verbrauchern durch gesonderte, ausdrückliche Vereinbarung auf ein Jahr ab Übergabe verkürzt werden (§ 476 Abs. 2 BGB). Ein vollständiger Ausschluss der Gewährleistung gegenüber Verbrauchern ist unwirksam und wird nicht vereinbart. Innerhalb der ersten zwölf Monate ab Übergabe wird vermutet, dass ein Sachmangel bereits bei Übergabe vorlag, sofern diese Vermutung nicht mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist (§ 477 BGB).
Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistung für Sachmängel, die bei Übergabe bereits vorlagen, auf ein Jahr verkürzt. Der Ausschluss der Gewährleistung insgesamt ist auch gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Ansprüche des Käufers wegen Fehlens einer garantierten Beschaffenheit bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(4) Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit keine Kardinalpflicht betroffen ist.
(1) Schließt ein Verbraucher den Kaufvertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. E-Mail, Telefon, Website) ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Parteien ab (Fernabsatzvertrag, § 312c BGB), steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 355, 312g BGB zu.
(2) Der Verkäufer informiert den Verbraucher in diesem Fall vor Vertragsschluss in Textform über sein Widerrufsrecht mittels gesonderter Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular. Diese AGB ersetzen die Widerrufsbelehrung nicht.
(3) Kein Fernabsatzvertrag liegt vor, wenn der Vertragsschluss – auch nur teilweise – unter gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit von Verkäufer und Käufer vorbereitet oder abgeschlossen wird, etwa im Rahmen eines Besuchs im Autohaus, einer Probefahrt vor Vertragsschluss oder persönlicher Verhandlung.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich einer etwaigen Übermittlung von Kontaktdaten an Hersteller zur Halteranmeldung, ergeben sich aus der gesondert bereitgestellten Datenschutzerklärung des Verkäufers.
Der Verkäufer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Verkäufers. Gleiches gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.